Folie 16 von 23
Notizen:
Die Vermittlung von reinem Bedienungswissen sowohl im Bereich Fachanwendung als auch bei Endanwenderwerkzeugen ist als allgemeines Schulungsthema problematisch. Die Erfolgsfaktoren “Zielgruppenorientierung” und “Zeitnähe des Einsatzes zur Schulung” sind in einer Schulung “auf Vorrat” nur in wenigen Fällen zu erfüllen. Diese Schulung “auf Vorrat” liegt aber beim Curriculum von formalen Ausbildungsgängen in der Natur der Sache. Auch für allgemeine Fortbildungsangebote gilt dies, wenn auch mit Einschränkungen. Wesentliche Erfolgsfaktoren bei der reinen Bedienungsschulung in diesem Bereich sind also meist nicht zu erfüllen. Alle Curricula und individuellen Fortbildungsangebote sind m.E. daher auf diesen Aspekt zu überprüfen und ggf. zu bereinigen, auch wenn von Vorgesetzten der Teilnehmer (“Abnehmer”) und den (potenziellen) Teilnehmern selbst häufig gefordert wird, den “Praxisbezug” der Informatikschulung gerade durch Schulungen dieser Art herzustellen.
Bei Endanwenderwerkzeugen sollte die Schulung von Bedienungskompetenz auf solche Software beschränkt werden, die mit Sicherheit unmittelbar im Anschluß an die Maßnahme zu Nutzung verfügbar und ist und deren Gebrauch in der aktuellen Tagesarbeit auch Nutzen erzeugt. Dadurch wird auch die Motivation für weitergehende Schulungen aufrecht erhalten oder verstärkt. Bei Nichtbeachtung dieser Kriterien geht sie dagegen drastisch zurück, was vor allem in der Ausbildung für den Berufseinstieg fatale Folgen hat.
Die reine Bedienungsschulung von Fachanwendungen im Umfeld “Berufsausbildung im Rahmen eines langfristigen formalen Ausbildungsganges” halte ich für eine Verschwendung von Ressourcen des Ausbildungsträgers und Motivation der Teilnehmer. Besonders bei Ausbildungsgängen mit einem gewissen generalistischen Anspruch ist es völlig ungewiß, ob dieses Bedienungswissen am späteren Arbeitsplatz je gebraucht wird. Auch wenn später der Aufgabenbereich der geschulten Anwendung zum beruflichen Einsatzgebiet gehört, ist es nicht sicher, ob das Bedienungswissen (noch) tauglich ist:
- Das Wissen wird, gerade bei längeren Ausbildungsgängen, wegen mangelnder Anwendungsmöglichkeit zumindest teilweise wieder vergessen.
- Die geschulte Software ist bis zum Bedarfszeitpunkt oft schon veraltet.
- Beim späteren Arbeitgebern wir nicht die geschulte Software sonder eine andere mit stark abweichender Bedienung eingesetzt.
Für die Fortbildung gelten diese Argumente aber nur für den Bereich “Individueller (Abschnitt 2.1, Punkt F.a) mit der gleichen Schärfe. Bei einem konkreten Anlaß (Punkt F.b und c) sind die o.a. Kriterien erfüllbar.
Wann immer es um “Schulung auf Vorrat” im o.a. Sinne geht, sollte immer die Vermittlung von Fachwissen im Vordergrund stehen. Bedienungswissen sollte nur dann und in dem Umfang vermittelt werden, wie es im Zusammenhang mit Fachwissen sinnvoll bzw. erforderlich ist. Dies kann sowohl bei der Vermittlung von strukturellem Wissen als auch mit Fachwissen im Sinne von Faktenwissen erfolgen. D.h. das Thema Datenschutz oder Ergonomie als Beispiel für strukturelles Wissen kann ebenso durch vergleichende Anwendung guter und schlechter Programme vertieft werden wie zum Thema Sozialhilfe-Recht oder Einwohnermelderecht die Fachlichkeit u.a. durch Nutzung einer ergonomisch und fachlich gut gestalteten Fachanwendung unterstützt werden kann. Um diesen mit Sicherheit gewinnbringenden Ansatz zu realisieren, müssen aber festgefahrene Strukturen wie Curricula verändert werden. Auch an die Breite der Kompetenz und die Methodik der Dozenten werden neue und z.T. höhere Anforderungen gestellt. In vielen Fällen wird nur ein Co-Teaching im Übergang oder auf Dauer hier Lösungen bringen.